AGB

Reisebedingungen

1.       ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG

1.1.   Die verbindliche Anmeldung kann nur per E-Mail geschehen. Die Anmeldung stellt ein Vertragsangebot dar. Durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters und Unterzeichnung der Vereinbarung wird der Vertrag rechtskräftig geschlossen.

1.2.   Jeder Anmelder haftet gegenüber Wickleder- Travel gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen. 

2.       BEZAHLUNG  

2.1.   Die Rechnung ueber den Reisebegleitungsanteil wird ca. 4 Wochen vor Reiseantritt zugesandt und ist vor Reiseantritt zu begleichen.

2.2.   Alle Kosten im Reiseland werden vom Reisenden selbst beglichen. 

3.       LEISTUNGEN  

3.1.   Die Leistungen von Wickleder-Travel beschraenken sich auf die Reisebegleitung gewuenschten Reiseland. Wickleder Travel stellt sein Wissen, seine Landeskenntnis und seine Erfahrungen zur Verfuegung, um die Individualreisenden im Land zu begleiten.

3.2.   Augrund der spezifischen Bedingungen in den Reiselaendern sind Streiks, Strassensperren oder andere Beinschraenkungen (auch auf die Naturgewalten zurueckzufuehrende) nicht auszuschliessen. Es koennen ausserdem keine gleichen Massstaebe an Hygiene, Komfort und Serviceleistungen in Restaurants und Unterkuenften und wie in Europa gestellt werden.

4.       LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

4.1.   Wickleder-Travel behält sich vor, den Reisebegleitungsanteil zu erhoehen, wenn dies durch eine Abschwächung des Euros erforderlich wird, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate liegen. Die direkten Reisekosten, wie Hotels, Transporte, Eintritte und Verpflegung, die der Reisende im Reiseland direkt zahlen muss, koennen sich durch Preiserhoehungen im Reiseland ebenfalls erhoehen. Darauf hat Wickleder-Travel keinen Einfluss.

4.2.   Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisebegleitungsanteils hat der Wickleder-Travel den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzten. Bei Preiserhöhungen um mehr als 15% des Reisebegleitungsanteils ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. 

5.       RÜCKTRITT DURCH DEN REISEGAST, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN  

5.1.   Der Reisende hat die Möglichkeit, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Wickleder-Travel. Der Rücktritt muss Wickleder- Travel schriftlich erklärt werden.  

5.2.   Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Wickleder-Travel Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Es werden folgende Stornobeträge berechnet: Bis 90 Tage vor Reiseantritt 100 Euro pro Person, ab dem 89. bis 41. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisebegleitungsanteils, ab dem 40. bis 21. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisebegleitungsanteils, ab dem 20.  Tag vor Reiseantritt 100% des Reisebegleitungsanteils. Der Mindest – Stornobetrag ab dem 89. Tag bis zum Abreisetag beträgt 250 Euro pro Person.  

5.3.   Es ist moeglich, dass ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Vertrages eintritt und an der Stelle des zurueckgetretenen Reiseteilnehmers die Reisebegleitung in Anspruch nimmt, da sich der Vertragsinhalt nur auf die Begleitung im Reiseland bezieht.

6.       NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN  

6.1.   Nimmt der Reiseteilnehmer die Reisebegleitung durch Wickleder- Travel infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so koennen keine Rueckerstattungen des Reisebegleitungsanteils gezahlt werden. Sofern Reiseteilnehmer eine andere als die gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderungsart wählen, erfolgt keine Rückerstattung. Die Differenz hat der Reisende selbst zu tragen.  

7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH WICKLEDER-TRAVEL  

Wickleder-Travel als Reisebegleiter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise bzw. während der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1.   Bis 65 Tage vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung auf diese hingewiesen wird. In jedem Fall ist Wickleder- Travel verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zukommen zu lassen. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.  

7.2.   Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter den Kunden davon unterrichten. 

7.3.   Punkt 7.1. und 7.2. sind ausgeschlossen, wenn der Flug durch den Reisenden bereits gebucht wurde. In diesem Fall findet die Reise in jedem Fall statt. Der Flugkauf, der selbststaendig durch den Reisenden zu erfolgen hat, muss aber vorher mit Wickleder- Travel abgestimmt und durch diesen bestaetigt sein. Ist dies nicht erfolgt und wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, gilt 7.1..

8.       AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE  

8.1.   Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Wickleder- Travel als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Wickleder-Travel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wickleder-Travel  ist nicht verpflichtet, den Reisenden zurück zu befördern. Der Leistungsumfang umfasst nur die Reisebegleitung im Reiseland. Die Mehrkosten für Rückbeförderung sind vom Reisenden zu tragen. Weitere Kosten gehen auch zu Lasten des Reisenden. 

9.       REISELEITUNG  

9.1.  Die Reisen  von Wickleder- Travel werden von Andreas Wickleder geleitet. Sollte dieser aufgrund von Krankheit, dringender persönlicher oder beruflicher Angelegenheiten dazu nicht in der Lage sein, wird eine deutschsprachige Reiseleitung als Ersatz garantiert. 

10.    REISEBEGLEITUNG  

10.1. Die Reisen werden von Wickleder- Travel c/o Andreas Wickleder, August-Bebel-Strasse  01, in 09224 Chemnitz geleitet.  

11.    GERICHTSSTAND  

11.1. Gerichtsstand für die von Wickleder- Travel geleiteten Reisen ist Chemnitz in Deutschland.  

11.2. Für Klagen von Wickleder- Travel gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. 

12.      HAFTUNG VON  WICKLEDER-TRAVEL  

12.1. Wickleder- Travel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: a) die gewissenhafte Reisevorbereitung, b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, c) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

12.2. Bei Reisen mit Linienflug, die nach dem „Warschauer Abkommen“ geregelt sind, können keine weitergehenden Ansprüche gegenüber Wickleder- Travel geltend gemacht werden, da der Flugkauf in der Verantwortung des Reisenden liegt und Wickleder- Travel nur fuer die Reisebegleitung im Reiseland verantwortlich ist.

13.      GEWÄHRLEISTUNG  

13.1.   Abhilfe: Wird die Vertragsinhalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wickleder- Travel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wickleder- Travel kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.  

13.2. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Vertragsleistung kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisebegleitungsanteils verlangen (Minderung). Der Reisebegleitungsanteil ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reisebegleitung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

13.3.  Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Wickleder- Travel als Reisebegleiter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Wickleder- Travel verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisebegleitungsanteils, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

14.      BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG  

14.1. Die Haftung von Wickleder- Travel für Schäden ist auf die Hoehe eines einfachen Reisebegleitungsanteils beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbei geführt wird.

14.2. Bei eigenstaendigen Handlungen, selbstaendig durchgefuehrten Touren oder abweichenden Handlungen von der Gruppe sind die Reisenden im vollem Umfange selbst verantwortlich.

14.3. Alle Transporte vom/ zum Wohnort inklusive aller im Reiseland genutzten Transporte sind keine Leistungen von Wickleder- Travel. Dies betrifft auch die Unterkuenfte im Reiseland, die ebenfalls keine Leistungen von Wickleder Travel sind.

14.4. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter usw., sind ebenfalls keine Leistungen des Reisebegleiters Wickleder- Travel und fallen daher auch nicht in seinen Verantwortungsbereich. Jegliche Haftung von Wickleder- Travel ist insoweit ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Reiseleitung an der Veranstaltung teilnimmt. Die Leistungen von Wickleder- Travel beschraenken sich in jedem Fall nur auf die Erbringung der Reisebegleitung (siehe 3.1).

14.5. Ein Schadensersatzanspruch gegen Wickleder- Travel ist insoweit beschränkt, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann. 

15.      MITWIRKUNGSPFLICHT

15.1. Der Reisende ist gehalten, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den entstehenden Schaden für alle Beteiligten gering zu halten.

15.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reisebegleitung zur Kenntnis zu geben. Es wird die Schriftform empfohlen. Die Reisebegleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist Wickleder-Travel an seinem Geschäftssitz zu verständigen.  

15.3. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 

15.4. Der Reisende hat selbsstaendig fuer seinen eigenen Versicherungsschutz im Reiseland zu sorgen. Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung und private Haftpflichtversicherung werden hiermit dringend angeraten und der Abschluss einer solchen unterliegt der vollen Verantwortung des Reisenden.

15.5. Dies betrifft ebenfalls die notwendigen Impfungen im Reiseland. Eine Empfehlung fuer die im Reiseland vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen wird von Wickleder- Travel hiermit gegeben. Ueber notwendige Impfungen hat sich der Reisende konkret beim zustaendigen Gesundheitsamt, beim tropenmedizinischen Institut, beim Hausarzt oder ggf. auch beim Auswaertigen Amt selbststaendig zu informieren. Die Durchfuehrung der Impfungen selbst liegt in der vollen Verantwortung des Reisenden.

15.6. Körperliche Anforderungen: Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände wie vor allem Wetterbedingungen stark beeinflusst werden. Bei eigener Unsicherheiten oder Kenntnis ueber moegliche Komplikationen, vor allem wegen der Hoehe, z.B. im Reiseland Peru, hat der Reisende selbststaendig vor Reiseantritt einen Arzt zu konsultieren und ist dafuer selbst verantwortlich. Falls es wegen der Reise zu gesundheitlichen Komplikationen kommt, so traegt der Reisende fuer eigene Gesundheitsrisiken, Krankheiten und dafuer enstehende Kosten die volle eigene Verantwortung.

16.      AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG  

16.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Wickleder- Travel geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. In Ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Maßgeblich hierfür ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen.  

16.2. Die in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zum Tag gehemmt, an dem Wickleder- Travel  die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 

17.      PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN  

17.1. Wickleder- Travel steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige, über die Bestimmung von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Wickleder verweist ausdrücklich auf die diesbezüglichen Angaben in den zugesendeten Reiseunterlagen mit Verweis/Link auf die Angaben des Auswaertigen Amtes. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

17.2. Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Impf-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer, der im Besitz eines gültigen Ausweises (Bundespersonalausweis, Reisepass) – evtl. mit Visum – sein muss, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von Wickleder- Travel bedingt sind.  

17.3. Wickleder- Travel haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

18.      UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

18.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.